Schwangerschaft
Über Ihre Schwangerschaft freuen wir uns mit Ihnen!
Wir begleiten Sie bei jedem Schritt: von der Mutterschaftsvorsorge über den Mutterpass und die Ultraschalluntersuchungen bis zu Laboruntersuchungen und der Aufzeichnung der kindlichen Herztöne.
Regelmäßige Kontrollen
Blut, Urin, Blutdruck und Gewicht werden bei jedem Termin kontrolliert. Ab der 28. Woche zeichnen wir zusätzlich die kindlichen Herztöne auf.
Erster Basis-Ultraschall und Blutuntersuchungen
Blutgruppe, Antikörper, Rötelntiter, Lues, Hepatitis B und auf Wunsch HIV. Dazu der Chlamydientest.
Zweiter Ultraschall mit Organscreening
Die große Ultraschalluntersuchung mit Organscreening: Wir betrachten die Organe Ihres Kindes im Detail und prüfen seine Entwicklung.
Diabetesscreening
Ein reduzierter Glucose-Toleranztest mit einer Blutabnahme erkennt Schwangerschaftsdiabetes zuverlässig.
Dritter Basis-Ultraschall und Antikörper-Kontrolle
Kontrolle der Antikörper. Rhesus-negative Patientinnen erhalten die Anti-D-Prophylaxe zum Schutz des Kindes. Außerdem besprechen wir empfohlene Impfungen, etwa gegen Keuchhusten.
Hebamme in der Praxis: Kathrin Peter-Stiens begleitet Sie während Ihrer Schwangerschaft direkt bei uns, von der Ernährungsberatung bis zur geburtsvorbereitenden Akupunktur. Mehr zur Hebammensprechstunde
Mehr Sicherheit auf Wunsch
Über den Katalog der gesetzlichen Kassen hinaus bieten wir zusätzliche Untersuchungen und Begleitung an.
Ultraschall 3D/4D
Zusätzlich zu den herkömmlichen Untersuchungen bieten wir 3- und 4-dimensionalen Ultraschall an. Besonders der 4D-Ultraschall ist ein beeindruckendes Erlebnis: Sie sehen Ihr Kind plastisch und in seinen Bewegungen und können auf Wunsch eine Aufzeichnung mitnehmen.
Zusätzlich erweitert die 3D-Sonographie die diagnostischen Möglichkeiten.
Zuckerbelastungstest
Der Zuckertoleranztest erkennt Schwangerschaftsdiabetes zuverlässig und wird allen Schwangeren zwischen der 24. und 28. Woche empfohlen, bei Risikofaktoren auch früher.
B-Streptokokken-Test
B-Streptokokken finden sich bei 10 bis 15 Prozent aller Frauen, meist ohne Beschwerden. Ein Abstrich am Ende der Schwangerschaft erkennt die Besiedlung, damit eine Infektion des Babys auf dem Geburtsweg rechtzeitig verhindert werden kann.
Akupunktur
Akupunktur hilft bei Beschwerden in der Schwangerschaft, zur Geburtsvorbereitung und während der Geburt. Typische Einsatzgebiete sind Übelkeit, Sodbrennen, Rückenschmerzen und Wassereinlagerungen.
Ab der 36. Woche akupunktieren wir wöchentlich zur optimalen Geburtsvorbereitung. Auch bei ungünstiger Kindslage kann Akupunktur helfen, einen Kaiserschnitt zu vermeiden.
Toxoplasmose
Eine Erstinfektion in der Schwangerschaft kann auf das Ungeborene übergehen. Ansteckungsquellen sind Katzenkot, rohes Fleisch und ungewaschenes Obst und Gemüse.
Eine Blutentnahme zu Beginn der Schwangerschaft zeigt, ob Sie bereits geschützt sind. Fehlt die Immunität, folgen Kontrollen im Verlauf. Im Fall einer Infektion stehen Medikamente zur Verfügung.
Ringelröteln (Parvovirus B19)
Ringelröteln werden durch das Parvovirus B19 verursacht und meist über Tröpfchen beim Husten oder Niesen übertragen. Bei Erwachsenen verläuft die Infektion oft unbemerkt oder nur mit leichten Beschwerden.
In der Schwangerschaft kann das Virus auf das ungeborene Kind übertragen werden und selten zu einer schweren Blutarmut führen. Ob eine frische Infektion vorliegt oder bereits Schutz besteht, kann durch Antikörper im Blut untersucht werden.
Cytomegalie
Der Cytomegalievirus wird durch Körperflüssigkeiten übertragen und verläuft bei Schwangeren oft unbemerkt oder grippeähnlich. Eine Erstinfektion kann das Kind schädigen. Die sichere Diagnose erfolgt über die Bestimmung der Antikörper im Blut.
Listeriose
Diese bakterielle Infektion wird vor allem über nicht pasteurisierte Milchprodukte übertragen, etwa Rohmilchkäse. Rechtzeitig erkannt, gibt es eine für das Kind unschädliche Behandlung. Im Verdachtsfall genügt eine einfache Blutuntersuchung.
Alle Details zum Nachlesen
Die vollständigen Mutterschaftsrichtlinien finden Sie hier als PDF: Mutterschaftsrichtlinien herunterladen (PDF)
Fassung vom 21. September 2023, zuletzt geändert am 16. Juli 2026, in Kraft getreten am 25. August 2026.